Anwalt für Liegenschafts- und Vertragsrecht:
Kaufverträge, Schenkungsverträge, Übergabsverträge
Prüfung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Liegenschaftsverträgen, wie etwa Gewährleistungsansprüchen bei Mängeln an Gebäuden, Ansprüchen aus Wohnungs- und Ausgedingsrechten.