Anwalt für Liegenschafts- und Vertragsrecht:

Kaufverträge, Schenkungsverträge, Übergabsverträge

Prüfung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Liegenschaftsverträgen, wie etwa Gewährleistungsansprüchen bei Mängeln an Gebäuden, Ansprüchen aus Wohnungs- und Ausgedingsrechten.