Anwalt für Ehe- und Familienrecht (Scheidungsanwalt):

Einvernehmliche und strittige Ehescheidungen, Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, Unterhaltsansprüche zwischen Ehegatten, geschiedenen Ehegatten und gegenüber Kindern, Obsorge, Kontaktrecht, Streitigkeiten aus Lebensgemeinschaften.